© Solothurner Zeitung / NMZ; 2001-09-26; Seite 14a
Kanton SO
lesen Sie dazu bitte auch den Kommentar unten auf dieser Seite
SYNODENVERBAND / Reformierte ziehen Konsequenzen
Der Verband der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons
Solothurn präsentierte die Konsequenzen nach der verworfenen
Abstimmung zur Kantonalkirche: Er will sich aus juristischen Gründen
per Ende März 2002 auflösen. Ein Gegenantrag der Bezirkssynode
wurde abgelehnt.
Die Abstimmung vom 10. Juni dieses Jahres hinterlässt Spuren bei
der reformierten Kirche im Kanton Solothurn. Der Wunsch nach
einem kantonalen Kirchendach wurde an der Urne verworfen. Dem
Kanton bleiben zwei reformierte Strukturen erhalten; die
kantonale Kirche und die Bezirkssynode. Der Verband, der sich vor
allem für eine Zusammenlegung einsetzte, zieht die Konsequenzen.
«Der Verband hat seine Funktion verloren und muss die
kirchlichen Hauptaufgaben wieder der kantonalen Kirche zurückgeben»,
informierte Präsident Samuel Feldges. Dem Verband bleibe
lediglich die Finanzierung, darunter auch die Abwicklung des
Finanzausgleiches zu regeln. Der Synodalrat werde am 10. November
an der Synode den Austritt beantragen. Somit fällt das
Austrittsdatum auf Ende der Legislaturperiode von Ende März.
Rechtliche Aspekte entscheidend
Die rechtliche Situation habe zu diesem Schritt gedrängt, sagte
Feldges. Der Verband könne Aufgaben nur im Auftrage des
Synodalverbandes Bern Jura und der Kirche im Kanton Solothurn übernehmen.
Nach der Abstimmung bleiben zwei getrennte Kirchengebiete, wobei
die kantonale Kirche der Kantonsverfassung untergeordnet ist. Die
Kirchgemeinden der Bezirkssynode bleiben weiterhin in Unterricht,
Seelsorge und Kultusangelegenheiten dem Staatsvertrag sowie in
den freiwillig gewählten Bereichen dem Synodalrat Bern-Jura
unterstellt.
Lorenz Balmer von der Bezirkssynode formulierte einen Gegenantrag:
«Verschiedene Arbeitsgruppen evaluieren Schnittstellen um die
Repräsentation einer Gesamtkirche zu verstärken.» Die
juristische Fragestellung wurde mit einer langsamen Ablösung von
alter Verbandsform und -aufgabe abgetan. Mehr Zeit, mindestens
bis Ende 2002, wurde für die Regelung beantragt. Der Antrag
wurde von der Versammlung verworfen.
Gegenantrag abgelehnt
«Die Kirche im Kanton ist bereit, gesamtkantonale Aufgaben, die
bisher der Verband inne hatte, zu begleiten und zu koordinieren.
Die dazu benötigten Mittel sollen von allen partizipierenden
Kirchgemeinden zur Verfügung gestellt werden, führte
Synodalratspräsident Erich Huber aus. Er warb für eine
geregelte Zusammenarbeit der beiden solothurnischen Kirchen,
deren Inhalte vertraglich definiert sind und die
Rahmenbedingungen festhalten. Dies mache den Weg frei für beide
Partner, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln und
Gemeinsames zu erhalten.
Dieser Meinung schloss sich der Präsident des Verbandsrates an:
«Wir sind interessiert, dass Aufgaben, die bisher die
Kirchgemeinden und die beiden Synoden wahrgenommen haben, auch
durch neue Träger möglichst weitergeführt werden. Die Kirche
soll weiterhin als zuverlässiger Partner gelten».
Das Budget erstreckt sich über das ganze Jahr. Bei einem
Austritt der Kirche im Kanton aus dem Verband hat eine
ausserordentliche Abgeordnetenversammlung über das weitere
Vorgehen zu entscheiden. Als Termin dafür wurde der 4. Dezember
2001 bestimmt. Der Verbandsrat wurde von der Versammlung
beauftragt die nötigen Massnahmen zu treffen, damit eingegangene
Verpflichtungen bis Ende 2002 korrekt erfüllt werden können. (cjg)
Kommentar der OKSO zum Artikel
Bedauerlicherweise enthält dieser Artikel verschiedene Fehler, die hier kurz richtiggestellt seien:
Für die OKSO: Lorenz E. Baumer