© Solothurner Zeitung / NMZ;20.03.2002
Balsthal Verband der beiden Synoden des Kantons
Solothurn wird auf Ende 2002 aufgelöst. Die beiden reformierten
Synoden des Kantons Solothurn wollen trotz der gescheiterten
Kantonalkirche in die Zukunft schauen. Diese Haltung kam an der
Verbandsversammlung in Balsthal zum Ausdruck. Ende 2002 wird der
91-jährige Verband aufgelöst.
Veronika Sigrist
Alles hat seine Zeit; dies gilt auch für geschaffene
Organisationen», bemerkte Verbandsratsmitglied Hans Stricker zu
Beginn der Verbandsversammlung in Balsthal. 1911 wurde der
Verband der Evangelisch-reformierten Synoden des Kantons
Solothurn gegründet. Nun wird er am 31. Dezember 2002 aufgelöst.
Grund dafür ist die am 10. Juni 2001 vom Stimmvolk des oberen
Kantonsteils verworfene Kantonalkirche und der damit verbundene
Verbandsaustritt der Kirche im Kanton Solothurn.
Robert Fürst (Messen), neuer Präsident der Bezirkssynode,
schaut der Zukunft positiv und optimistisch entgegen, wie er
betonte. «Bern will uns mehr Autonomie zugestehen», so seine
Erklärung. So sei es der Bezirkssynode Solothurn möglich, mit
bilateralen Übereinkommen gewisse Aufgaben auch in nächster
Zukunft gemeinsam zu lösen. Eines der Beispiele sei der
Religionsunterricht an der Volksschule. Dort sei mit viel Erfolg
ein kantonal verbindlicher Lehrplan eingesetzt worden; dies mit
einem ökumenisch anerkannten Zusatz.
Wie geht es weiter?
Erich Huber, Synodalratspräsident der Kirche im Kanton
Solothurn, vertrat die Optik aus dem unteren Kantonsteil und dem
Schwarzbubenland. Die schmerzliche Niederlage sei überwunden,
meinte er. «Aber wir wollen Gespräche aufnehmen und das Beste
aus der Situation machen. Wir wollen in Zukunft Partner sein und
eine gemeinsame Sprache sprechen.» Die Kirche im unteren
Kantonsteil sehe ihre Priorität indes in der Nordwestschweiz.
Mit den beiden Basel und mit Aargau sei deshalb eine
Fraktionsgemeinschaft gebildet worden. «Unser Wunsch ist es
aber, künftig mit der Bezirkssynode Solothurn einen starken
Partner zu haben und nicht immer den Umweg über Bern machen zu müssen»,
sagte Huber.
Der Verband der beiden Synoden ist heute für den Finanzausgleich
zwischen den Kirchgemeinden zuständig, vergibt Subventionen und
ist Anlaufstelle für die verschiedensten Aufgaben. Gemäss der
von der Versammlung genehmigten Jahresrechnung beträgt die
Bilanzsumme per 31.Dezember letzten Jahres 2,6 Mio. Franken, das
Eigenkapital 1,4 Millionen und der Reingewinn 2001 beläuft sich
auf 129000 Franken. Die Verbandsaufgaben müssen nun neu geregelt
und ausgehandelt werden. Wie die Rechtsnachfolge im Detail
aussehen wird, ist Gegenstand bevorstehender Verhandlungen. Eine
mögliche Form ist ein Zweckverband.
Am 31. März 2002 endet die laufende Wahlperiode für Verbandsrat
und Kommissionen. Ende 2002 wird der Verband dann definitiv
aufgelöst. Die nächste Wahlperiode beschränkt sich nur noch
auf neun Monate. Max Misteli, Hans Fricker und Präsident Samuel
Feldges demissionieren per Ende März 2002, alle anderen
Mitglieder liessen sich von der Versammlung befristet bis Ende
Jahr wiederwählen.
Gemeinsam Verbandsschiff geführt
Zehn Jahre lang war Samuel Feldges Präsident des Verbandes. Nun
tritt er wegen der Amtszeitbeschränkung per Ende März 2002 zurück.
Erich Huber würdigte seine Tätigkeit zum Wohle der Gemeinschaft.
Samuel Feldges verabschiedete seinerseits alle anderen
Ratsmitglieder: «Wir haben das Verbandsschiff gemeinsam
ordentlich geführt», so Feldges in seinen Abschiedworten. Er
verdankte die geleistete Arbeit von Ruedi Köhli (24 Jahre),
Erich Huber (15 Jahre), Käthi Studer (8 Jahre), Oswald Löffel (8
Jahre), Sonja Ruchti (6 Jahre), Hans von Ah (5 Jahre), Hans
Stricker (5 Jahre) und Max Misteli (3 Jahre). Erich Huber wird
bis zur Auflösung des Verbandes das Präsidium übernehmen.
Im Namen der zuständigen Regierungsrätin Ruth Gisi überbrachte
Dieter Altenburger, Leiter Abteilung Kirchenwesen, die Grüsse
des Kantons Solothurn. Er betonte die Wichtigkeit einer zweckmässigen
kantonalen Nachfolgeorganisation. Wichtig sei sie vor allem auch
für den Finanzausgleich sowie den Staatsbeitrag von 8000
Franken, welcher nur unter diesen Voraussetzungen gewährt werden
könne.
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