Ball an die Kirche zurückgespielt (28.6.2001)

Solothurn, 28. Juni 2001 - Die regierungsrätliche Arbeitsgruppe "Kirchendach" hat an ihrer Schlusssitzung die rechtlichen Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis der Abstimmung vom 10. Juni 2001 gezogen. Sie hat insbesondere festgestellt, dass es nun Sache der kirchlichen Behörden und nicht der Kantone Bern und Solothurn sei über das weitere Vorgehen nach dem Nicht-Zustandekommen der Kantonalkirche zu entscheiden.

Für die Arbeitsgruppe ist klar, dass rechtlich der status quo herrscht, als ob die Abstimmung über eine Kirchenverfassung einer Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Solothurn gar nie stattgefunden hätte. Die neue Kirchenverfassung kann nicht in Kraft treten, und zwar auch nicht für einen Teil des solothurnischen Kantonsgebietes. Der Kirche im Kanton (unterer Kantonsteil) steht es allerdings frei, die vorliegende neue Verfassung für ihre Zwecke zu adaptieren.

Die geltende Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn muss nicht geändert werden. Damit wird der Auftrag an die Arbeitsgruppe, die Anpassung des Staatsvertrages an neu geschaffene Verhältnisse zu prüfen, gegenstandslos.

Weitere Auskünfte erteilt:
Helmuth Zipperlen, Leiter Abteilung Kirchenwesen, 032 627 29 35

copyright 2001 Kanton Solothurn http://www.so.ch/Staatskanzlei/medien/2001/juni/4300pmkirchendach.htm

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