Das Budget
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In Kürze In einer methodisch gesicherten Studie wurde
das Budget der geplanten Solothurner Kirche anderen
Kantonalkirchen gegenübergestellt. Die Ergebnisse zeigen:
Daraus schliessen wir: Die Solothurner Kantonalkirche wird nicht in der Lage sein, ihren Kirchgemeinden diejenige Unterstützung zu bieten, mit der eine Kantonalkirche normalerweise begründet wird. |
Zielsetzung der Studie
Die Studie hatte zum Ziel, das Budget der
Kantonalkirche Solothurn mit den effektiven Aufwendungen anderer
Kantonalkirchen zu vergleichen. Dadurch sollte die Kantonalkirche
Solothurn auf ihre zu erwartende Leistungsfähigkeit hin
untersucht werden.
Verglichen wurden die budgetierten bzw. effektiven Ausgaben für
"kantonalkirchliche Aufgaben" (vgl. dazu den Abschnitt
"Untersuchungsmethodik" am Ende dieser Seite).
Gesamtaufwand im Vergleich
Abbildung 1 zeigt den Gesamtaufwand für kantonalkirchliche Aufgaben aller Kantonalkirchen mit 50'000 bis 150000 Mitgliedern:
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Wenn wir den mittleren Gesamtaufwand der fünf
kleinsten Kantonalkirchen als Messlatte nehmen, beträgt der
geschätzte Mindestaufwand einer Kantonalkirche in diesem Bereich
SFr. 3.7 Mio.
Der budgetierte Aufwand der Kantonalkirche Solothurn beträgt weniger
als die Hälfte dieses Richtwertes.
Der Grund liegt nicht in einer "bewusst knappen Budgetierung"
(so die Initianten der Kantonalkirche) sondern in den
vergleichsweise geringen Einnahmen. Diese sind bestimmt durch die
unveränderten Beiträge der Kirchgemeinden und durch die
Steuereinnahmen von juristischen Personen.
Spezialämter und Bildung
Die begrenzten Einnahmen der Kantonalkirche
Solothurn schlagen sich u.a. in sehr tiefen Ausgaben für Spezialämter
und Bildung nieder.
Die Solothurner Kantonalkirche bildet im kantonalen Vergleich das
Schlusslicht unter den Kirchen mit einer vergleichbaren
Mitgliederzahl. Wie Abbildung 2 zeigt, betragen die vorgesehenen
Ausgaben für Spezialämter und Bildung mit rund SFr. 7.70 pro
Mitglied deutlich weniger als die Hälfte der sonst in diesem
Bereich üblichen Aufwendungen.
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Untersuchungsmethodik
Das Verfahren und die benutzten Grundlagen
zur Ermittlung des Aufwandes für kantonalkirchliche Aufgaben
sind in der folgenden Tabelle schematisch dargestellt:
Gesamtaufwand der Kantonalkirche XX im Jahre 1999 gemäss Jahresrechnung | ||
+ |
Aufwendungen des Kt. XX für kirchliche Aufgaben, die in der Aufwandrechnung der Kantonalkirche nicht enthalten sind. Beispiele: Besoldung von Spezial(pfarr)ämtern und Lernvikaren. (Grundlage: Angaben der Finanzverwaltung.) | |
| Aufwendungen der Kantonalkirche XX für kirchgemeindeinterne Aufgaben. Beispiele: Lohn- und Pensionszahlungen an Mitarbeitende; Bausubventionen; Finanzausgleichzahlungen. (Grundlage: Angaben der Finanzverwaltung.) | |
= | Gesamtaufwand für kantonalkirchliche (kirchgemeindeübergreifende) Aufgaben | |
Für die Kantonalkirche Solothurn sind für kantonalkirchliche Aufgaben SFr. 1.6 Mio vorgesehen; dies entspricht dem Gesamtbudget von SFr. 1.9 Mio. abzüglich Bausubventionen von SFr. 0.3 Mio.
Für die Datenerhebung wurden mit den Finanzverwaltungen der Kantonalkirchen BE-JU, GR, NE, SG und TG Gespräche vor Ort geführt, was gleichzeitig zur Validierung des Verfahrens diente.
Bei den übrigen Kantonalkirchen wurden die erforderlichen Daten mittels eines Fragebogens in Kombination mit telefonischen Rückfragen erhoben.
(Grafiken: Lorenz E. Baumer, Solothurn)
Sollten Sie Interesse am vollständigen Untersuchungsbericht haben, so bestellen Sie ihn bitte schriftlich bei:
OKSO
z.H. Herr Rudolf Pfister
Reformierte Kirchgemeinde Solothurn
Verwaltung
Baselstrasse 12
4502 Solothurnoder per e-mail auf der Seite Kontakt.