Sommersynode der
Reformierten Kirchen Bern-Jura vom 28.-30. Mai 2001
TRAKTANDUM 14
KIRCHENDACH SOLOTHURN; ORIENTIERUNG
I. Ereignisse seit der letzten Synode (Versuch einer
Zusammenfassung)
Die letzte Orientierung zu diesem Thema erstattete der Synodalrat
im Rahmen der Wintersynode vom 6. Dezember 2000 (vgl. Protokoll S.
89-91). Am gleichen Tag war auch Frau Landammann Ruth Gisi in der
Synode zu Gast; sie hielt ein Referat, das im Protokoll auf S.
107-109 wiedergegeben ist. Zu erwähnen ist zudem die Resolu-tion
der Synode an die Kirchenmitglieder von Aetingen-Mühledorf,
Derendingen, Grenchen-Bettlach, Lüsslingen, Messen, Oberwil,
Biberist-Gerlafingen und Solothurn (Protokoll S. 94-96).
Das Datum der Abstimmung wurde definitiv festgelegt: es ist der
10. Juni 2001 (also bereits 14 Tage nach unserer Synode). Die
Regierungen von Solothurn und Bern haben die
Abstimmungsverordnung gemeinsam erlassen.
Die Abstimmungsbotschaft wurde (auch unter bernischer Mitwirkung)
erstellt, von der kantonalsolothurnischen Arbeitsgruppe
Kirchendach gutgeheissen und vom Verband Solothur-nischer Synoden
verabschiedet.
Viel zu reden gab dabei die Frage, ob der Beitrag des
gegnerischen Komitees (Offene Kircheninformation Solothurn, OKSO)
in der Art aufgenommen wer-den kann, wie er verfasst war.
Das gegnerische Komitee OKSO hat sich formiert und ist aktiv
geworden (u.a. eigene Homepage im Internet). Auch ein befürwortendes
Komitee formierte sich sodann.
Im April und Mai sind in sämtlichen Kirchgemeinden und in der
Region Buchegg-berg Orientierungsveranstaltungen durchgeführt
worden. Vertreten waren Beteiligte/Interessierte aus beiden
Lagern. Vom Berner Synodalrat war regelmässig A. Zeller
vertreten.
Die Presse hat sich für den Kirchengründungsprozess interes-siert.
Es sind di-verse Interviews geführt worden, u.a. im Saemann.
Das Abstimmungsbüchlein enthielt die Aussage, dass die Mehrheit
der Bezirks-synode für die Bildung einer Kantonalkirche
eingestellt ist. Dies führte zu einer Stimmrechtsbeschwerde, die
jedoch wieder zurückgezogen wurde.
Die Delegierten der Bezirkssynode Solothurn strebten eine
ausserordentliche Bezirkssynode an, die jedoch vom Bezirkspräsidenten
vor dem 10. Juni 2001 nicht gewährt wurde.
und vieles mehr
II. Abstimmungsprozedere
Das Abstimmungsprozedere sieht wie folgt aus:
Die neue Kirche kommt zustande, wenn die Mehrheit der Stimmenden
des unteren Kantonsteils und die Mehrheit der Stimmenden des
oberen Kantonsteils (Bezirkssy-node Solothurn) dem Beitritt zur
neuen Kantonalkirche und damit der neuen Kirchen-verfassung
zustimmt. Zusätzlich haben alle Kirchgemeinden des oberen
Kantonsteils ein Wahlrecht; es entscheidet die Mehrheit der
Stimmenden in der Kirchgemeinde, welcher Weg der Kirchgemeinde
eingeschlagen wird.
III. Einzelne Feststellungen
Die Botschaft an die Stimmberechtigten wurde vom Verband
Solothurnischer Syno-den entworfen. Sie wurde dem Bernischen
Synodalrat zugestellt, der seine Korrek-turvorschläge
eingebracht hat. Die Kor-rekturanträge des Synodalrates sind in
die Botschaft eingeflossen.
Im April und Mai 2001 haben in vier solothurnischen
Kirchgemeinden und in der Re-gion Bucheggberg Orientie-rungsveranstaltungen
stattgefunden. Sie waren kontra-diktorisch besetzt, das heisst
nebst den Vertretern des Projekts Kirchendach stan-den
auch Gegner des Projekts auf dem Podium. Bei sämtlichen
Veranstaltungen war SR A. Zeller anwesend. Es galt dabei auch Anwürfe
an die Berner Kirche aufzufan-gen und abzuwehren.
Der BE Synodalrat musste mit einem Schreiben an sämtliche
Kirchgemeinden des obe-ren Kantonsteils und an die Pfarrer und
kirchlichen Mitarbeiter Falschmeldun-gen und Verdrehungen
richtigstellen. Von Befürwortern der Kantonalkirche wur-den u.a.
die folgenden Vorstellungen brieflich verbreitet: Es ist
... anzu-nehmen, dass eine solche von der Berner Kirche isolierte
Kirchgemeinde bald den Anschluss an die Kantonalkirche Solothurn
suchen müsste, erlitte sie doch in dieser Abseitspo-sition
einige Nachteile auch finanzieller Art.
Auch Ideen des BE Synodalrates, die theologische Dimension einer
Kirchengrün-dung stärker zu beachten, wurde von Seiten der
Initianten abgewiesen. Das Gegen-argu-ment, das in der Presse
mitgeteilt wurde lautete: Es sei nicht über eine Glau-bens-frage
zu entscheiden.
Zuletzt wurde noch das Argument vorgebracht, der Berner
Synodalrat hätte vor 10 Jahren einem Solothurner Anliegen die
kalte Schulter gezeigt. Ca. vor 10 Jahren wurde an den Synodalrat
die Idee des inzwischen leider verstorbenen Solothuner
Synodalratspräsident Kohler herangetragen, dass sich sämtliche
Solothurner Kirch-gemeinden, also auch des unteren Kantonsteils,
mit der Berner Kirche zusammen-schliessen sollen. Das Anliegen
blieb stecken, nicht weil der Berner Synodalrat die-ses Anliegen
nicht prüfen wollte, sondern weil nachher kein konkreter Antrag
folgte und die Sache somit bald wieder versandte.
IV. Ausblick
Bereits richtet sich der Blick auf die Zeit nach dem 10. Juni
2001 und es stellt sich die Frage, wie es dann weitergehen soll.
Zwecks Festlegung eines fairen und objekti-ven Proze-dere und
guter Information hat am 5. April 2001 in Bern eine Bespre-chung
stattgefunden, an dem sich nebst den Mitgliedern der Solo-thurn-Dele-gation
des BE Synodalrates auch Vertreter des Projekts Kirchendach
beteiligten. Leider konnten diese Gespräche nachher nicht mehr
weitergeführt werden.
Über die weiteren Ereignisse, wie sie sich nach der
Verabschiedung dieser Synode-botschaft zugetragen haben, wird an
der Synodesession mündlich orientiert.
Nach dem Feststehen des Ergebnisses vom 10. Juni 2001 wird der
Synodalrat eine Lagebeurteilung vornehmen.
Bern, 23. Mai 2001 Der Synodalrat