Allen reformierten Stimmberechtigen im Kanton Solothurn sind am 10. Juni an die Urnen gerufen, um über die von der Verfassungssynode am 17. Februar 2001 verabschiedeten Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Solothurn zu urteilen. Mit der Zustimmung zur Kirchenverfassung ist der Beitritt zur neuen Kantonalkirche verknüpft.
Bisherige Struktur
Aus historischen Gründen gehören die acht Kirchgemeinden des
oberen Kantonsteils (Amteien Solothurn-Lebern und Bucheggberg-Wasseramt)
zum Synodalverband Bern-Jura. Sie bilden die Bezirkssynode
Solothurn mit etwa 45'000 Reformierten. Im Bucheggberg besass
Bern die Hohe Gerichtsbarkeit und bestimmte die Konfession. Nach
der Schlacht bei Kappel kehrten im übrigen Kantonsteil Dörfer,
die den neuen Glauben angenommen hatten, zum Katholizismus zurück.
Die wenigen Reformierten um Solothurn wurden vom Bucheggberg aus
betreut.
Die vierzehn Kirchgemeinden des unteren Kantonsteils und des
Schwarzbubenlandes (Amteien Thal-Gäu, Olten-Gösgen und Dorneck-Thierstein)
bilden die Evangelisch-Reformierte Kirche im Kanton Solothurn mit
eigener Synode und Synodalrat und etwa 36'000 Reformierten. Ihre
Wurzeln liegen um den Eisenbahnknotenpunkt Olten mit Beziehungen
zur Basler Kirche.
Die beiden in innerkirchlichen Fragen unabhängigen Gebiete haben
sich im öffentlich-rechtlichen "Verband der evangelisch-reformierten
Synoden des Kantons Solothurn" zusammengeschlossen. Der
Verband pflegt die ausserkirchlichen Kontakte zum Staat und den
Schwesterkirchen.
Zweiter Anlauf zur
Schaffung einer Kantonalkirche
1984 wurde die Bildung einer Kantonalkirche im oberen Kantonsteil
deutlich abgelehnt. Seither hat der Verband immer mehr Aufgaben
übernommen. 1996 lagen drei Vorschläge auf dem Tisch: Anschluss
aller an den Synodalverband Bern-Jura, Bildung eines Kirchendachs
mit drei autonomen Regionen (Solothurn, Dornach, Olten) oder die
Schaffung einer Kantonalkirche durch die Ausarbeitung einer
Kirchenverfassung.
Die Kantonalkirche kommt zustande, wenn eine Mehrheit in beiden
Teilen des Kantons der Kirchenverfassung zustimmt, dabei lautet
die Abstimmungsfrage: Wollt Ihr der Evangelisch-reformierten
Kirche des Kantons Solothurn beitreten, indem Ihr der
Kirchenverfassung zustimmt?" Im oberen Teil entscheiden die
Kirchgemeinden einzeln über einen Beitritt zur Kantonalkirche
oder den Verbleib beim Synodalverband.