Medienmitteilung
Die Berner Kirche zum Abstimmungskampf um eine Solothurner Kantonalkirche
Es trifft nicht zu, dass die reformierte Berner Kirche
vor zehn Jahren den zur Solothurner Kirche gehörenden
Kirchgemeinden die kalte Schulter gezeigt und so die erneuten
Bestrebungen nach einer eigenen Kantonalkirche ausgelöst hat. Fünf
Wochen vor der Abstimmung über die Schaffung einer Solothurner
Kantonalkirche sieht sich der Synodalrat der Reformierten Kirche
des Kantons Bern zu dieser Richtigstellung veranlasst. Er gibt
gleichzeitig seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Diskussionen der
nächsten Woche von Sachlichkeit geprägt sind und die
demokratischen Regeln eingehalten werden.
Der Synodalrat (die Kirchenleitung) der Reformierten Kirche des
Kantons Bern ist sich im Klaren, dass man auch in einem "kirchlichen
Abstimmungskampf" nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen
darf. Wenn jedoch in Diskussionen behauptet wird, die reformierte
Berner Kirche habe mit ihrem Verhalten die gegenwärtigen Bemühungen
für eine eigene Kantonalkirche erst richtig ausgelöst, darf
dies nicht unwidersprochen bleiben.
Richtig ist, dass vor 10 Jahren von Seiten des Synodalrates der
Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Solothurn die Frage
gestellt wurde, wie sich die Berner Kirche verhalten würde, wenn
die Kirchgemeinden des unteren Kantonsteils Solothurn auch eine Lösung
mit Bern suchen wollten.
Die bernische Reaktion war damals zwar bedächtig, aber durchaus
nicht ablehnend. Man stellte sich in Bern auf den Standpunkt, die
Idee sei prüfenswert, doch müsste die Initiative von der
Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Solothurn ausgehen. Am
besten wäre wohl, so wurde argumentiert, die sehr wichtige und
grundsätzliche Frage in die Solothurner Synode zu tragen. Würde
sich diese hinter die Idee stellen, könnte die Diskussion um
eine solche Lösung auf einer tragfähigen Basis aufgenommen
werden. Von Solothurner Seite wurde damals ein entsprechendes
Vorgehen in Erwägung gezogen, ohne dass jedoch später konkrete
Schritte unternommen wurden.
Aus der aufgeschlossenen, aber jede Einmischung ausschliessenden
Haltung eine Ablehnung des "Solothurner Vorstosses" zu
konstruieren verdreht die Tatsachen. Wie es auch eine Verdrehung
der Tatsachen ist, wenn ein Anfang Januar 1997 vom Berner
Synodalrat geschriebener Brief als Votum für eine Solothurner
Kantonalkirche oder für ein Kirchendach ausgelegt wird. Nach
einer Intervention aus Solothurn bekräftigte der Synodalrat der
Reformierten Kirche des Kantons Bern lediglich seine frühere
Meinung und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich "die beiden
Seiten" nicht weiter auseinanderleben würden.
Für Demokratie und Fairness
Der Synodalrat der Reformierten Kirche des Kantons Bern, zu der
auch die Kirchgemeinden des oberen Kantonsteils Solothurn gehören,
hat im Vorfeld der Abstimmung vom 10. Juni wiederholt bekräftigt,
dass er sich nicht in den Abstimmungskampf einmischen will und
dass es für ihn eine Selbstverständlichkeit ist, jedes
demokratisch zustande gekommene Ergebnis zu akzeptieren. Er
betonte aber auch immer wieder, dass ihm eine demokratische und
faire Auseinandersetzung ein grosses Anliegen ist. Aus dieser
Haltung heraus könnte er es nicht verstehen, wenn es der
Bezirkssynode Solothurn, die aus den acht zur Berner Kirche gehörenden
Kirchgemeinden besteht, verwehrt würde, sich im Abstimmungskampf
zur Frage der Schaffung einer Solothurner Kantonalkirche zu äussern
und der Öffentlichkeit ihre Haltung deutlich zu machen.
Der Synodalrat der Reformierten Kirche des Kantons Bern hofft,
dass die Diskussionen der kommenden Woche durch Fairness geprägt
werden und dass sich diese nicht nur mit Struktur- und
Finanzfragen, sondern auch mit den Grundsatzfragen und
Grundanliegen der reformierten Kirche und des Glaubens befassen
werden.